KOLUMNE

Wieder einmal mehr zeigt sich ein Kräftespiel zwischen Versicherungen und der Ärzteschaft. Im zusatzversicherten Bereich wurde früher separat abgerechnet: der Arzt hat sein Honorar eingefordert, ebenso machten es die Kliniken. Das war’s. Das Ärzte-Bashing hat aber dazu geführt, dass man der Meinung war, Rechnungen seien angeblich falsch gestellt worden. Hier kommt die FINMA ins Spiel und will nun kontrollieren und Klarheit schaffen. Aufgrund von Verordnungen der FINMA wurden die Versicherungen aufgefordert, übersichtlichere Rechnungen zu liefern. Diese haben wiederum die Klinik, unter dem Vorwand der Rechnungstransparenz genötigt, Rechnungen mit Klinikanteil und Arztanteil in einer gemeinsamen Rechnung auszustellen. Es wurde mit dem vertragslosen Zustand gedroht. Also wurde seitens der Ärzteschaft dem Frieden zuliebe akzeptiert, die ärztlichen Honorare neu über die Klinik abzurechnen. Es wurden verschiedene Modelle erarbeitet, wie die Honorare berechnet werden können. Da aber die Behörde (WEKO) Vereinbarungen verbietet, welche ganze Ärztegruppen umfassen (Kartellbefürchtungen), muss nun, und – dies muss man sich mengenmässig einmal vorstellen, jeder Belegarzt/ärztin einen eigenen separaten Vertrag mit jeder Versicherung abschliessen.
Im Aargau gibt es nun Versicherungen, zum Beispiel die Helsana und die Visana, die bei den Vertragsverhandlungen das ärztliche Honorar im Vergleich zum Honorar im Kt. Zürich rund 30 Prozent tiefer anbieten, und dies bei der gleichen Versicherung. Dass in Zürich die Lebenshaltungskosten höher sind, ist bekannt – aber derartige Honorarkürzungen, wie sie hier vorgeschlagen werden, sind schlicht nicht akzeptabel. Bei anderen Versicherungen hatten die Verhandlungen über zwei Jahre beansprucht, bis die Verträge abgeschlossen wurden. Glücklicherweise gibt es aber auch Versicherungen, welche mit fairen Bedingungen arbeiten. Die Versicherung verkauft den Zusatz für Privat- oder Halbprivatversicherung teuer. In der Spitalhotellerie gleichen sich die Angebote immer mehr an und wo hier der Mehrwert sein soll, ist immer schwieriger abzugrenzen.
Die freie Arztwahl ist jedoch das Schlüsselargument, welches die Leute dazu bewegt, sich teurer zu versichern. Und genau hier werden die Versicherten über den Tisch gezogen. Wenn sich eine Versicherung mit der Klinik oder dem betreffenden Belegarzt/ärztin im vertragslosen Zustand befindet, so bleibt der Patient auf den zum Teil sehr hohen Kosten sitzen, nachdem er jahrelang happige Krankenkassenprämien bezahlt hat. Es wird zwar empfohlen, vorgängig bei diesen Krankenkassen eine Kostengutsprache einzuholen und manchmal wird diese gutgeheissen ‒ oder eben auch nicht. Dem Patienten werden aber ungeachtet dessen weiter die teuren Prämien in Rechnung gestellt. Das dadurch auch noch ein vermehrter administrativer Aufwand entsteht, versteht sich von selbst.
Zusammenfassend wird einem etwas verkauft, dessen Gegenwert man schlussendlich nicht bekommt. Juristisch mag das möglich sein, moralisch aber ist das Verhalten der betreffenden Versicherungen gegenüber den Patienten verwerflich.
Dr.med. Voja Lazic,
Präsident VABP
(Vereinigung der Aargauer
Belegärzte an Privatkliniken)